HAUSORDNUNG
Die Hausregeln sind Teil unserer AGB‘s, wir bitten Sie deshalb, diese Sorgfältig zu lesen. Insbesondere die Sicherheitsvorschriften des BärenParks erwähnt in Punkt 1.
1. Die Bären
Finn, Björk und Ursina sind Ihre Nachbaren. Bitte respektieren Sie sie! Die Besuchenden des BärenParks Bern anerkennen die Sicherheitsvorschriften, sowie alle weiteren Regeln zur Sicherheit des BärenParks, insbesondere die ‚BärenPark-Verordnung‘ vom 19.12.2012. Die Sicherheitsvorschriften sind für alle Besuchenden verbindlich. Insbesondere zu beachten ist Art. 6.
Verboten ist:
Verboten ist:
-
das Füttern, Stören oder Aufschrecken der Bären -
das Verursachen von Lärmemissionen durch Strassenmusik, mobile Musikanlagen oder andere für die Tiere störend wahrnehmbare Emissionsquellen -
das Übersteigen oder Sitzen auf Sicherheitsabschrankungen -
das Baden im Uferbereich des BärenParks -
die Verunreinigung des BärenParks durch Abfälle, Speisereste, Tabakstummel, Spucken usw. -
das Tragen von Kindern und Jugendlichen auf den Schultern entlang der Sicherheitsabschrankungen; -
das Parkieren von Fahrzeugen jeglicher Art ausserhalb der speziell markierten Flächen und ohne Berechtigung. Fun Fact:
Braunbären sind die grössten aktuell lebenden Landraubtiere in Europa.
Braunbären sind die grössten aktuell lebenden Landraubtiere in Europa.
2. Check-out
Unsere Haus-Fee ist immer pünktlich!
Check-out ist um 11:00 Uhr. Wir bitten Sie, bis dahin ausgecheckt zu haben.
Check-out ist um 11:00 Uhr. Wir bitten Sie, bis dahin ausgecheckt zu haben.
3. Feuer!
In den Worten von Mani Matter:
I han es Zündhölzli azündt
und das het e Flamrne gäh
und i ha för d‘Zigarette
welle Füür vom Hölzli näh
aber ds Hölzli isch dervo-
gspickt und uf e Teppich cho…
Das Rauchen und Hantieren mit Feuer ist im ZOLLHAUS strikt verboten.
Bei Verstoss sehen wir uns leider gezwungen, zusätzliche Kosten in Höhe von bis zu CHF 200.00 in Rechnung zu stellen.
I han es Zündhölzli azündt
und das het e Flamrne gäh
und i ha för d‘Zigarette
welle Füür vom Hölzli näh
aber ds Hölzli isch dervo-
gspickt und uf e Teppich cho…
Das Rauchen und Hantieren mit Feuer ist im ZOLLHAUS strikt verboten.
Bei Verstoss sehen wir uns leider gezwungen, zusätzliche Kosten in Höhe von bis zu CHF 200.00 in Rechnung zu stellen.
4. Denkmalschutz
Das ZOLLHAUS steht unter Denkmalschutz. Jede Veränderung, Beeinträchtigung oder Beschädigung ist gesetzlich verboten und wird behördlich geahndet.
5. Die Aare
Die Aare ist ein gefährlicher Fluss. Die Besuchenden werden mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Strömung im Uferbereich des BärenParks besonders stark und gefährlich ist.
6. Wertsachen
Passen Sie auf Ihre Wertsachen auf, sie liegen in Ihrer Verantwortung. Ein Safe befindet sich im Schlaf- sowie auch im Wohnzimmer.
7. Personenzahl
Auf die Grösse kommt es an! Das ZOLLHAUS darf nur durch die Anzahl Personen (einschliesslich Kinder) benützt bzw. belegt werden, welche im Vertrag angegeben sind. Dem Gast ist es nicht gestattet, das ZOLLHAUS Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
8. "the else", Mr. Clooney
What else? – Ah ja, Kaffee. Geniessen Sie so viel wunderbaren Kaffee von Adrianos (bitte Anleitung studieren) oder Tee aus dem Länggassteelädeli, wie Sie möchten.